Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden!
Lebenssalterstufen - Diskriminierung im BAT!
Aber Achtung: Zahlungsansprüche können am 31. Dezember 2011 verjähren!
Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat am 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 – rechtskräftig entschieden, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anspruch haben, und zwar von Beginn ihrer Tätigkeit an, auf Zahlung des Betrages aus der Tabelle nach der jeweils höchsten Altersstufe. Die bisherige Vergütung nach Lebensaltersstufen ist diskriminierend und deshalb rechtswidrig, entschied das Gericht. Damit folgte es dem Europäischen Gerichtshof - EuGH -, der schon am 09.08.2011 - C-297/10, C-298/10 - eine Diskriminierung durch diese Vergütung nach Alter festgestellt hatte.
Wer Ansprüche hat auf Zahlung der Grundvergütung entsprechend der höchsten Lebensaltersstufe gem. § 27 BAT/BAT-O und sie wenigstens 2008 schriftlich geltend gemacht hat, verliert diese Ansprüche wegen Verjährung am 31.12.2011 - wenn nicht bis dahin diese Ansprüche beim Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Die Kanzlei DANIELS & PÄTZEL bietet auch kurzfristig Termine an, um eine solche Klage rechtzeitig herzustellen und beim Arbeitsgericht Berlin einzureichen.
Rufen Sie uns an!
März 2011
Kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema
„Rechtsschutzversicherung - das bringt's”
(für ArbeitnehmerInnen und Beamte/-innen)
Freitag, 11. März 2011, 16:00 Uhr, im ver.di BBZ Clara Sahlberg
Koblanckstr. 10, 14109 Berlin-Wannsee
(S-Bhf. Wannsee, Bus 114 bis Haltestelle Koblanckstr.)
Wir setzen unsere vor Jahren begonnene Vortragsreihe im Arbeits- und Beamtenrecht fort, und wir freuen uns, Sie erneut hierzu einzuladen.
Themen dieser Veranstaltung:
- Wann tritt sie überhaupt ein?
- Muss ich mich selber bei der Versicherung melden?
- Habe ich freie Anwaltswahl?
Diese und viele Ihrer Fragen werden beantwortet / viele Informationen zu diesem Thema werden gegeben.
Unsere drei Rechtsanwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht werden in kurzen, verständlichen Einführungsvorträgen die häufigsten Probleme im Zusammenhang mit dem Thema darstellen. Danach können wir (hoffentlich) alle Ihre Fragen beantworten (vorgesehenes Ende der Veranstaltung: ca. 18:30 / 19:00 Uhr).
Eine kleine Stärkung werden wir für Sie bereithalten; ein Kostenbeitrag wird nicht erhoben.
Interesse geweckt? Dann würden wir uns (auch wegen der Raumgröße) über Ihre kurze Rückmeldung freuen, am besten mit dem beiliegenden Formular, wenn möglich spätestens bis zum 1. März 2011
Ihr Kanzlei Team
Anmeldung:
Telefon 465 20 71 oder das Anmeldeformular ausdrucken und ausgefüllt faxen: Fax 461 21 79
Anmeldeformular (Download)
Buchveröffentlichung | Erscheint demnächst...
Wolfgang Daniels
Personalvertretungsgesetz Berlin
Basiskommentar mit Wahlordnung
400 Seiten, kartoniert, 1. Auflage
ca. EUR 34,–
ISBN: 978-3-7663-3992-8
Bund-Verlag
Der Basiskommentar erläutert die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Berlin in seiner Fassung nach den Novellierungen im Juli 2008 und März 2009.
Dieser verständlich geschriebene Kommentar ist ein praktischer Ratgeber vor allem für Personalräte und alle anderen Beschäftigtenvertretungen: Mit seiner Hilfe können sie ihre bestehenden Rechte erkennen und für eine erfolgreiche Interessenvertretung der Beschäftigten nutzen.
Die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere auch des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, und des Bundesarbeitsgerichts ist umfassend eingearbeitet.
Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung, Erläuterungen zur Zusammenarbeit mit dem Richterrat, zum Kündigungsschutz von Interessenvertretern und zu den noch verbindlichen Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes.
Zielgruppen
Personalräte, Frauenvertreterinnen, Schwerbehinderten- sowie Jugend- und Auszubildenenvertretungen, Gewerkschaftssekretäre, Dienststellenleitungen, Rechtsanwälte und Richter.
Bestellen (Webshop Bund-Verlag) 
Buchvorstellung erfolgreich - auch ohne Lesung!
Basiskommentar zum PersVG Berlin
Der „Neue Daniels” ist da!
Mit dieser Botschaft konnte das Kanzlei-Team über 60 Personalvertretungen aus ganz Berlin begrüßen. Endlich haben die Gremien im öffentlichen Dienst das derzeit einzige aktuelle, praxisbezogene und vor allem auch für Nichtjuristen les- und verstehbares Nachschlagewerk erhalten zu allen Fragen, die das Personalvertretungsgesetz Berlin betreffen.
Die Einführungsveranstaltung fand im ver.di Bundeshaus statt, auf der schönen Galerie mit Terrasse. Bei Erfrischungsgetränken und kleinen Häppchen beschrieb zunächst Uwe Borck als Gewerkschaftsvertreter die bisher etwas brachliegende Kommentarliteraturlandschaft den Weg vom Bund Verlag zum Autor Wolfgang Daniels. Das Werk wurde den Mitgliedern sehr empfohlen. Es kann auch im hauseigenen Buchladen erstanden werden. Jeder, der bei ver.di b+b (Bildung und Beratung) ein entsprechendes Seminar besucht, wird den Kommentar auch als „Seminarunterlage” mitnehmen können.
Rechtsanwalt Pätzel stellte im Weiteren die Kanzlei mit allen ihren Mitgliedern vor, bevor er den Autor selbst begrüßte. Rechtsanwalt Wolfgang Daniels konnte den Anwesenden darstellen, worauf sein Hauptaugenmerk bei diesem Kommentar lag, nänlich auf der Funktion für Anwenderin/den Anwender: seit über 30 Jahren betreut er viele von ihnen und freut sich nun, dass er mit diesem Werk zusätzlich eine konkrete Hilfestellung auf dem Schreibtisch bieten kann. Er freut sich aber auch, wenn er – im Sinne der Arbeitnehmervertretung – ab und an „Rechtsgeschichte” schreibt und das eine oder andere erstritten hat und erstreitet. Er wird diesen Weg weitergehen, ebenso wie die ganze Kanzlei.
Regen Zulauf fand der Büchertisch, wurden doch die hier erworbenen Exemplare gleich vom Autor selbst signiert. Der Basiskommentar zum PersVG Bln. kann beim Bund Verlag direkt bestellt werden.
Die Kanzlei bedankt sich bei Ihren Mandanten, die trotz des (endlich) sommerlichen Wetters so zahlreich erschienen waren.
Buchveröffentlichung | Erscheint demnächst...
Wolfgang Daniels
Personalvertretungsgesetz Berlin
Basiskommentar mit Wahlordnung
400 Seiten, kartoniert, 1. Auflage
ca. EUR 34,–
ISBN: 978-3-7663-3992-8
Bund-Verlag
Der Basiskommentar erläutert die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Berlin in seiner Fassung nach den Novellierungen im Juli 2008 und März 2009.
Dieser verständlich geschriebene Kommentar ist ein praktischer Ratgeber vor allem für Personalräte und alle anderen Beschäftigtenvertretungen: Mit seiner Hilfe können sie ihre bestehenden Rechte erkennen und für eine erfolgreiche Interessenvertretung der Beschäftigten nutzen.
Die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere auch des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, und des Bundesarbeitsgerichts ist umfassend eingearbeitet.
Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung, Erläuterungen zur Zusammenarbeit mit dem Richterrat, zum Kündigungsschutz von Interessenvertretern und zu den noch verbindlichen Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes.
Zielgruppen
Personalräte, Frauenvertreterinnen, Schwerbehinderten- sowie Jugend- und Auszubildenenvertretungen, Gewerkschaftssekretäre, Dienststellenleitungen, Rechtsanwälte und Richter.
Bestellen (Webshop Bund-Verlag) 
März 2010
Krankheit im Beruf
Die - wie schon bisher kostenlose - Informationsveranstaltung „Krankheit im Beruf“ am 12. März 2009 in den wunderschönen Räumen des Bildungszentrums Clara Sahlberg (ver.di) am Wannsee erfreute sich starker Nachfrage: über 60 Personen folgten der Einladung, darunter etliche Personalratsmitglieder, die drängende Fragen aus dem Dienststellenalltag „mitgebracht“ hatten. Getränke und ein kleiner Snack stärkten alle Anwesenden.
Nach einer kurzen Einführung und Begrüßung stellte RA Wolfgang Daniels anhand eines Bürgerlichen Gesetzbuches von 1920 die Entwicklung des Arbeitsrechts und insbesondere der Entgeltfortzahlung dar, die erst 1957 durch einen in der Geschichte einmalig langen Streik erstritten werden musste. Es folgte Problemdarstellung in Form eines „Kurzauftritts“ durch zwei Kanzleimitarbeiterinnen.
Danach gab RA Enrico Pätzel eine sehr anschauliche Darstellung, welche Pflichten und Rechte ein(e) Arbeitnehmer(in) im Fall einer Erkrankung hat, ggf. welche Sanktionen auf Verstöße folgen könnten.
Anschließend beschrieb RA Marko Witt die Anspruchsgrundlagen, die Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung und des Krankengeldes unter Einbeziehung des „Hamburger Modells“. Die Besonderheiten im Beamtenrecht wurden dargestellt.
Die Veranstaltung erfuhr durch zahlreiche Publikumsfragen eine sehr lebhafte Abrundung:
- Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, woran ich erkrankt bin?
- Kann man wegen und während Krankheit gekündigt werden?
- Muss ich bei jeder Art von Krankheit im Bett bleiben ("Stubenarrest")?
- Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
- Wie weit darf die Arbeitgeberkontrolle gehen?
- Was ist ein Krankenrückkehrgespräch?
- Was bedeutet betriebliches Eingliederungsmanagement?
- Was ist das Hamburger Modell und wie ist mit Kinder-Krank-Tagen in dieser Zeit zu verfahren?
- Was passiert mit meinen Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und/oder der Durchführung des Hamburger Modells?
- Wie hoch und wie lange erhalte ich Gehalt bzw. Krankengeld?
Die TeilnehmerInnen erhielten die Fragen jeweils kurz und verständlich beantwortet. Nach etwa 2 Stunden war die Veranstaltung beendet. Alle TeilnehmerInnen bekundeten Zufriedenheit über die Art und Weise ebenso wie die Inhalte der Veranstaltung.
Alle waren sich einig: bei einer Fortsetzung mit einem neuen Thema „kommen wir sehr gern wieder“. Diese ist für September 2010 geplant. Genaueres erfahren Sie rechtzeitig vorher an dieser Stelle.
Bis dahin
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Daniels & Pätzel.

